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Leistungen für Ihren Erfolg

Fördermöglichkeiten

Staatliche Förderungen

Bildung und Qualifizierung erhöhen individuelle Lebenschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Sie sind zugleich der Schlüssel für Wachstum, Wohlstand und Fortschritt. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen.

    Bildungsprämie:

  • Selbständige und Angestellte, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und ein Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) haben, erhalten den Prämiengutschein einmal jährlich für berufliche Weiterbildung.
  • Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
  • Voraussetzung ist ein Besuch in einer Beratungsstelle.
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    Weiterbildungsscheck Thüringen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (Sitz des Unternehmens muss in Thüringen sein)
  • In Thüringen Selbständige (mit Geschäftssitz in Thüringen)
  • Jahreseinkommen über 25.600 Euro brutto und unter 40.000 Euro (über 51.200 Euro und unter 80.000 Euro brutto bei Verheirateten)
  • Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt.
    Folgende Personen erhalten einen Zuschuss von 70 %: Personen ab dem 45. Lebensjahr, Ausbilder/innen und "Wiedereinsteiger/innen" d. h. Personen nach Elternzeit oder Pflegezeit
  • Der Zuschuss ist auf 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt.
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    WeGebAU:

    Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigen mit dem Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU).

  • Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    - ohne Berufsabschluss oder
    - mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
  • Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie
    - das 45. Lebensjahr vollendet haben und
    - in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
  • Förderung der Weiterbildungskosten
  • Förderung mit Arbeitsendgeldzuschuss
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Förderung durch die Agenturen für Arbeit bzw. ARGEn

Wir sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (AZWV) zugelassener Träger für die berufliche Weiterbildung. Die Weiterbildung dient Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und kann durch die Arbeitsagenturen nach SGB III bzw. durch die ARGEn nach SGB II ("Hartz IV") gefördert werden. Bitte informieren Sie sich über unser Angebot und sprechen Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten mit Ihrem Berater ab.

Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Sie schließen demnächst Ihren Dienst als Zeit- oder Berufssoldat bei der Bundeswehr ab und möchten sich fit machen für neue Aufgaben? Unsere Weiterbildungen werden auch durch den BFD gefördert. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter auf.

Förderung durch die Rentenversicherungsträger

Für Personen in der beruflichen Rehabilitation ist die Förderung der Maßnahmen über die BfA bzw. LVA ebenfalls möglich. Bitte informieren Sie sich dort über die bestehenden Bedingungen.

Ansprechpartner - Fördermöglichkeiten

Holger Habelt

Ilmenau

Herr Holger Habelt
Tel.: 03677 6480-20

email >>

Gabi Becher

Ilmenau

Frau Anke Strohmeyer
Tel.: 03677 6480-21

email >>

Gabi Becher

Ilmenau

Frau Gabriele Becher
Tel.: 03677 6480-24

email >>

 

 
 

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